Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familien-Hilfe, kurz SpFH
oder Heilpädagogische Familien-Hilfe, kurz HpFH
bedeutet:
Ein Kind lebt in der eigenen Familie,
zum Beispiel bei den Eltern.
Das Kind hat

  • eine Behinderung,
  • eine Entwicklungs-Verzögerung oder
  • Probleme mit dem Verhalten.

Die Familie braucht Unterstützung bei der Erziehung.
Die Familie stellt beim Jugend-Amt einen Antrag
auf Hilfe zur Erziehung.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Wittekindshof
unterstützen die Familie.
Das Jugend-Amt bezahlt die Unterstützung.

Stärken in der Familie entdecken

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Wittekindshof
beraten und begleiten die Familie,
zum Beispiel durch
sprechen über einen Streit
oder helfen beim Umgang mit Ämtern und Behörden.

Hilfe zur Selbst-Hilfe

Das Jugend-Amt bezahlt SpFH
meistens für mehrere Monate oder mehrere Jahre.
Das Ziel von der SpFH ist:
Die Familie braucht keine Hilfe mehr.

Manchmal ist es gut,
wenn ein Kind nicht in der eigenen Familie lebt.
Das Kind lebt zum Beispiel besser

  • in einer Pflege-Familie oder
  • in einem Wohn-Heim.

Die SPFH hilft bei der Suche
nach einem guten Wohn-Ort für das Kind.

Ihr Kontakt

Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Hamm und Kreis WarendorfRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Herne und OberhausenRegion Rhein-Ruhr