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Sozialpädagogische Familien-Hilfe, kurz SpFH
bedeutet:
Ein Kind lebt in der eigenen Familie,
zum Beispiel bei den Eltern.
Das Kind hat
- eine Behinderung,
- eine Entwicklungs-Verzögerung oder
- Probleme mit dem Verhalten.
Die Familie braucht Unterstützung bei der Erziehung.
Die Familie stellt beim Jugend-Amt einen Antrag
auf Hilfe zur Erziehung.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Wittekindshof
unterstützen die Familie.
Das Jugend-Amt bezahlt die Unterstützung.
Ihr Kontakt
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Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Hamm und Kreis WarendorfRegion Rhein-Ruhr