Zentraler Sozialdienst berät und unterstützt

Für Menschen mit Beeinträchtigung, deren Angehörige und Betreuende ist der Zentrale Sozialdienst (ZSD) der Diakonischen Stiftung Wittekindshof die erste Anlaufstelle. Die Mitarbeitenden informieren zu den Leistungsangeboten der Stiftung, beraten und unterstützen bei allen Fragen zur Aufnahme und zum Gesamtplanverfahren. Aber auch bei vielen kleineren Fragen bekommen Sie hier eine schnelle und unkomplizierte Hilfestellung.

Dafür arbeitet der ZSD eng mit Spezialist*innen aus den Bereichen Wohnen, Arbeit, Tagesstruktur und Gesundheit zusammen. Auch für Spezialthemen wie zum Beispiel das Prader-Willi-Syndrom (PWS), Assistenzleistungen für Menschen mit außergewöhnlich intensivem Unterstützungsbedarf oder Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist der Zentrale Sozialdienst zuständig.

Gesamtplanverfahren

Die Mitarbeitenden des Zentralen Sozialdienstes (ZSD) sind für die fachliche Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung ausgebildet. Die Leistungsberechtigten sollen die Unterstützung bekommen, die sie sich wünschen und die ihnen zusteht. Deshalb hilft und berät der Zentrale Sozialdienst beim Stellen von Anträgen, begleitet, wenn es darum geht, den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln, und steht bis zu einem Vertragsabschluss, aber auch bei Stellungnahmen oder Widersprüchen zur Seite. Zusammengefasst werden diese Maßnahmen unter dem Begriff „Gesamtplanverfahren“.

 

 

Schritt für Schritt durch das Gesamtplanverfahren

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird ermöglicht, dass jeder Mensch mit Beeinträchtigung auf kostenfreie Beratungsangebote zu Leistungen der Eingliederungshilfe zurückgreifen kann.  

Diese können durch Leistungserbringer, wie z.B. die Diakonische Stiftung Wittekindshof (DSW) erfolgen. Für die DSW ist dafür der Zentrale Sozialdienst eingesetzt.

Ergänzend wurden in verschiedenen Städten, Kreisen und Kommunen unabhängige Beratungsstellen installiert, die sogenannten EUTBs (Ergänzende, Unabhängige Teilhabeberatung).

Auch die Landschaftsverbände als Leistungsträger bieten eine Beratung an.

Im Sozialgesetzbuch IX werden die Leistungen zur Sozialen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung geregelt. Dies ist die Grundlage für das Gesamtplanverfahren der Landschaftsverbände.

Leistungsberechtigte Personen können nach Antragstellung Leistungen der Eingliederungshilfe refinanziert bekommen. Dafür muss das Antragsverfahren durchlaufen werden. Verantwortlich dafür sind die Leistungsberechtigten bzw. ihre gesetzlich Betreuenden. Die Mitarbeitenden des Zentralen Sozialdienstes unterstützen gerne und stellen die benötigten Formulare zur Verfügung.

Die Wünsche, Ziele und Ideen der leistungsberechtigten Person sind von zentraler Bedeutung im Gesamtplanverfahren. Um die eigenen Vorstellungen aufzeigen zu können, hat der Landschaftsverband ein Formular entwickelt, welches diese darstellen soll. Dies ist die “Persönliche Sicht”, die die Grundlage der Ermittlung bildet und wenn möglich, von der leistungsberechtigten Person eigenständig ausgefüllt wird.

Zusätzlich zu den Angaben aus der “Persönlichen Sicht” werden die Bedarfe fachlich eingeschätzt. Dazu lädt der Landschaftsverband  zu einem Gespräch ein, um die gewünschten Ziele, Maßnahmen und die benötigten Unterstützungsangebote zu bewerten. Ein Mitarbeitender des ZSD kann hierbei als Vertrauensperson teilnehmen und Unterstützung bieten.

Falls nötig kann der Landschaftsverband zu einer Gesamtplankonferenz einladen. Dies ist erforderlich, wenn unterschiedliche Rehabilitationsträger (bspw. Pflegekasse, Krankenversicherung, Unfallversicherung, etc.) Leistungen refinanzieren sollen.

Alle Ergebnisse dieses Gespräches werden protokolliert und im Gesamtplan festgehalten. 

Nach diesem Termin erstellt der Landschaftsverband einem Bescheid über die festgelegten Leistungen. Dieser geht der leistungsberechtigten Person zu.

Innerhalb einer Einspruchsfrist (i.d.R. 4 Wochen) kann dem Bescheid widersprochen werden, falls wichtige Leistungen fehlen oder der Bescheid nicht korrekt sein sollte.

Im Anschluss kann das Leistungsangebot beginnen. Dazu nimmt der ZSD Kontakt auf, um vertragliche Regelungen zu besprechen.

Kontakt

Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Hamm und Kreis WarendorfRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Herne und OberhausenRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Ostwestfalen
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Westliches Münsterland