Bundesteilhabegesetz

Trennung der Leistungen

Eine bedeutende Änderung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist zum Jahr 2020 in Kraft getreten: die Trennung der Leistungen. Sie ändert für Menschen mit Behinderung von stationären Wohnangeboten einige Abläufe, die gut vorbereitet sein wollen. Ein kurzer Film zeigt Ihnen die wichtigsten Änderungen, auf die Sie sich in diesem Jahr schon vorbereiten sollten.

Das Gesamtplanverfahren stellt einen weiteren entscheidenden Baustein des BTHG dar. Hier werden alle erforderlichen Bedarfe in einem ausführlichen Gespräch erfasst und über die einzelnen Teilhabeleistungen entschieden.

Gesamtplanverfahren

Das Gesamtplanverfahren stellt einen weiteren entscheidenden Baustein des BTHG dar. Hier werden alle erforderlichen Bedarfe in einem ausführlichen Gespräch erfasst und über die einzelnen Teilhabeleistungen entschieden

Ansprechpartner beim Wittekindshof

Für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Betreuende ist der Zentrale Sozialdienst der Diakonischen Stiftung Wittekindshof die erste Anlaufstelle. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen bei allen Fragen zur Aufnahme. Der Zentrale Sozialdienst berät und hilft beim Stellen von Anträgen, begleitet, wenn es darum geht, den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln, und steht bis zu einem Vertragsabschluss, aber auch bei Stellungnahmen oder Widersprüchen zur Seite.

Ihr Kontakt

Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Ostwestfalen
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Hamm und Kreis WarendorfRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Westliches Münsterland