Unternehmenskommunikation
Zur Kirche 2
32549 Bad Oeynhausen
Auch wenn Einigkeit besteht, dass eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich ist, so ergeben sich für Menschen mit Beeinträchtigung nach wie vor beträchtliche Hemmnisse in ihrer Lebensgestaltung.
Der Wittekindshof macht sich stark für Menschen mit Beeinträchtigung jeden Alters. Die individuellen Bedarfe der Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen brauchen finanzielle Zuwendungen. Auch die Realisierung von Großprojekten für eine inklusive Infrastruktur, z. B. der Neubau einer Förderschule, ist ohne finanzielle Unterstützung von Förderern nicht möglich.
Wenn Sie mit Ihrem Nachlass Menschen mit Beeinträchtigung im Wittekindshof unterstützen, ist das von sehr hohem Wert für uns: Sie geben etwas besonders Wertvolles aus Ihrem eigenen Leben weiter.
Wir engagieren uns:
Sie können einen Teil Ihres Nachlasses (ein Vermächtnis) oder auch den gesamten Nachlass (eine Einsetzung als Erbe) für das Wohl von Menschen mit Beeinträchtigung und damit gemeinnützig einsetzen. Die Freiheit der Gestaltung des eigenen Testamentes ist in Deutschland sehr groß.
Ein Erbe beinhaltet die gesamte Rechtsnachfolge für den Erblasser oder für die Erblasserin mitsamt allen Rechten und Pflichten. Ein Vermächtnis ist ein genau benannter Vermögenswert aus einem Nachlass. Das kann ein Geldbetrag, ein Schmuckstück, ein Einrichtungsgegenstand oder auch ein Teil einer Immobilie sein.
Als Erbe übernimmt der Wittekindshof die Verantwortung für Ihren gesamten Nachlass mit allen Pflichten, Verträgen und Rechten. Der Wittekindshof kümmert sich sorgfältig um die Umsetzung Ihres Willens. Der respektvolle Umgang mit Ihren Zugehörigen, die nachhaltige Verwendung Ihres Besitzes, die letzte Steuererklärung, die Pflege des Grabes, wenn gewünscht – all das gehört dazu.
Wir verwalten Ihren Nachlass, bis alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es da für uns nicht.
Ja, Sie können auch Immobilien und Wertgegenstände dem Wittekindshof von Todes wegen zuwenden. Das wäre ein von Ihnen genau benanntes Vermächtnis. Dieses kann unter Umständen direkt für die Arbeit des Wittekindshofes eingesetzt werden oder durch Verkaufserlöse dabei helfen, die Angebote des Wittekindshofes zu stärken und weiter zu entwickeln. Es ist hilfreich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen dabei genau und eindeutig zu formulieren.
Ja, Ihre Erbschaft, Ihr Vermächtnis an den Wittekindshof ist für die gemeinnützige Institution, z. B. den Wittekindshof steuerfrei. Damit kommt jeder Euro auch bei den Menschen mit Beeinträchtigung an.
Natürlich! Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung z. B. für Kinder mit Beeinträchtigung in der Region Hamm oder für Senior*innen in Bad Oeynhausen eingesetzt wird. Sie bestimmen, wo und wie Ihr Vermögen und Ihr Erbe eingesetzt wird. Diese Freiheit ist für alle testierfähigen Personen in Deutschland im Grundgesetz festgelegt.
Aus Ihrem Vermögen können Sie einen bestimmten Teil als Vermächtnis für eine gemeinnützige Institution benennen. Ein Vermächtnis kann klein oder groß sein – hier gibt es keine Bestimmungen. Damit ist Ihr Wunsch nach dem Verbleib Ihres Erbes bei den Angehörigen erfüllt, ebenso Ihr Wunsch, einen gemeinnützigen Zweck zu fördern.
Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen eines ersten vertraulichen und unverbindlichen Gesprächs. Für die Erstellung Ihres Testamentes empfehlen wir die fachliche Beratung durch ein Mitglied der rechts- oder steuerberatenden Berufe. Damit stellen wir sicher, dass Sie eine neutrale und unabhängige Beratung erhalten und von vornherein die Möglichkeit einer eventuellen Einflussnahme von unserer Seite ausgeschlossen ist.
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© Diakonische Stiftung Wittekindshof