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Die "Stiftung Oikos. Menschen Heimat geben" ist eine rechtlich selbstständige Förderstiftung, die im Juli 2004 im Rahmen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof gegründet wurde. Sie ist als unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Stiftung anerkannt.
Das zentrale Anliegen der Stiftung Oikos ist es, dauerhaft Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die diakonische Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung zu unterstützen. Diese Mittel sollen gezielt dazu beitragen, langfristige Lebensperspektiven für sie zu schaffen und zu sichern.
Als Förderstiftung legt die Stiftung Oikos besonderen Wert darauf, nachhaltige Projekte und Initiativen zu fördern, die Menschen mit Beeinträchtigung eine stabile und zukunftsorientierte Lebensgestaltung ermöglichen und sie darin unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Spenden an die Stiftung Wittekindshof werden ausschließlich und unmittelbar für Projekte, Anliegen und Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigung eingesetzt (insbesondere im Wittekindshof, aber auch darüber hinaus). Die Zuweisung der Mittel erfolgt durch Beschluss des Vorstandes und des Stiftungsrates der Stiftung Oikos.
Zur Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Oikos sind Zustiftungen in jeder Höhe möglich. Sie bleiben in ihrer Substanz erhalten, ihre Zinserträge fließen den satzungsgemäßen Zwecken zu. Somit entfalten Zustiftungen einen besonderen und nachhaltigen Nutzen. Für Zustiftungen und Spenden an die Stiftung Oikos werden steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Für Zustiftungen kann eine zusätzliche Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden.
Da die Stiftung Oikos als förderungswürdig und gemeinnützig anerkannt ist, hat sie bei der Überlassung entsprechender Vermögen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu entrichten.
Wer selbst geerbt hat und das Erbe innerhalb von 24 Monaten an die Stiftung Oikos weitergibt, erhält auf Antrag die geleistete Erbschaftssteuer zurück.
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