Zentraler Sozialdienst berät und unterstützt

Für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Betreuende ist der Zentrale Sozialdienst (ZSD) der Diakonischen Stiftung Wittekindshof die erste Anlaufstelle. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen bei allen Fragen zur Aufnahme, dem Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und dem Gesamtplanverfahren. Aber auch bei vielen kleineren Fragen bekommen Sie hier eine schnelle und unkomplizierte Hilfestellung.

Dafür arbeitet der ZSD eng mit Spezialisten aus den Bereichen Wohnen, Arbeit und Gesundheit zusammen. Für Spezialthemen wie zum Beispiel das Prader-Willi-Syndrom (PWS), Assistenzleistungen für Menschen mit außergewöhnlich intensivem Unterstützungsbedarf oder Autismus-Spektrum-Störung (ASS) sind weitere Ansprechpartner involviert.

Gesamtplanverfahren

Die Mitarbeitenden des Zentralen Sozialdienstes (ZSD) sind für die fachliche Begleitung von Menschen mit Behinderung ausgebildet. Diese sollen die Unterstützung bekommen, die sie sich wünschen und die ihnen zusteht. Deshalb hilft und berät der Zentrale Sozialdienst beim Stellen von Anträgen, begleitet, wenn es darum geht, den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln, und steht bis zu einem Vertragsabschluss, aber auch bei Stellungnahmen oder Widersprüchen zur Seite. Zusammengefasst werden diese Maßnahmen unter dem Begriff „Gesamtplanverfahren“.

Schritt für Schritt durch das Gesamtplanverfahren

Das BTHG hat es ermöglicht, dass es für jeden Menschen mit Behinderung eine Vielzahl an kostenfreien Beratungsangeboten gibt. Eine gute Möglichkeit, um sich vorab zu informieren.

Folgende Beratungsdienste gibt es:

  • Zentraler Sozialdienst des Wittekindshofes: Die Kolleginnen und Kollegen beraten die Klientinnen und Klienten und gesetzlich Betreuenden sowohl zum Gesamtplanverfahren als auch zu den Angeboten des Wittekindshofes. Selbstverständlich erfolgt die Beratung immer in enger Abstimmung mit den Bezugsmitarbeitenden.
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB): Die Beratungsstellen sind bereits in fast allen Kreisen aufgebaut. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei. Hier finden Sie Beratungsangebote in Ihrer Nähe: teilhabeberatung.de Gleichzeitig bieten auch die Landschaftsverbände eine Beratung an.

Sollten sich für den Menschen seine Bedarfe grundlegend verändern, weil beispielsweise der Einzug in eine eigene Wohnung gewünscht ist oder der Hilfebedarf sich gravierend geändert hat, so sollte das Verfahren eingeleitet werden. Für Neuaufnahmen wird das Verfahren immer durchgeführt. Antragstellende sind immer Klient*innen selbst, die von den Betreuenden dabei unterstützt werden. Selbstverständlich berät und begleitet der Wittekindshof und gibt dem/der Klient*in, Angehörigen und Betreuenden den Hinweis, ein Verfahren einzuleiten. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt über einen Antrag.

Der Landschaftsverband fordert am Anfang des Verfahrens eine persönliche Stellungnahme des/der Klient*in zu seiner/ihrer Lebenssituation, seinen/ihren Wünschen und seinen/ihren Zielen ein. Dies geschieht in einem standardisierten Verfahren. Hier werden meist in Form von Fragen alle wesentlichen Aspekte ermittelt. Dies koordiniert gerne der Wittekindshof für den/die Klient*in. Auch der/die Bezugsmitarbeitende spielt hier eine entscheidende Rolle, da er/sie die Wünsche und Bedarfe des Menschen meist sehr gut kennt. Es bleibt aber bei einer persönlichen Einschätzung. Die fachliche folgt im nächsten Schritt.

Der/die Antragsstellende wird nun zu einem persönlichen Termin durch den Landschaftsverband eingeladen. In diesem Gespräch bespricht der/die Hilfeplaner*in die gewünschten Maßnahmen, Angebote und auch Zielsetzungen konkret, um zu einer Kostenplanung zu kommen. Beteiligt ist in diesem Gespräch immer der Mensch mit Behinderung und der/die Betreuer*in. Ein/eine Mitarbeiter*in des Zentralen Sozialdienstes oder auch der/die Bezugsmitarbeitende kann als Vertrauensperson das Gespräch begleiten, denn es gibt vieles im Blick zu behalten. Ein Protokoll fasst die wichtigsten Aspekte des Gespräches zusammen.

Falls nötig kann der Landschaftsverband zu einer Gesamtplankonferenz einladen. Dies macht immer Sinn, wenn andere Institutionen, beispielsweise Pflegekasse, Krankenversicherung etc., Kostenzusagen machen müssen. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt, damit der/die Antragsstellende in einem Termin alle Fragen klären kann. Die Einladung dazu erfolgt über den Landschaftsverband. Die Beteiligung ist genauso geregelt wie im Schritt 4. Die Ergebnisse der Sitzung werden im Gesamtplan festgehalten.

Nach diesem Termin muss nun der Landschaftsverband in einem Bescheid die Unterstützungsleistungen festlegen. Dies erfolgt per Post. Wichtig ist hierbei die Widerspruchsmöglichkeit des Menschen mit Behinderung bzw. seiner/ seines Betreuenden. Falls wichtige Leistungen fehlen oder sie nicht den Absprachen im Termin entsprechen, sollte ein schriftlicher Widerspruch durch den/die Klient*in bzw. den/die gesetzliche/n Betreuer*in eingelegt werden. Auch hier unterstützen die Mitarbeitenden des Zentralen Sozialdienstes gerne.

Mit dem Bescheid können dann die Leistungen beim Wittekindshof beauftragt werden. Die Mitarbeitenden unterstützen den/die Klient*in bei der Umsetzung der festgelegten Ziele aus dem Gesamtplan.

Kontakt

Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Hamm und Kreis WarendorfRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Herne und OberhausenRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Ostwestfalen
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Westliches Münsterland