Am Sonntag, 26. Mai, ist Europawahl. Durch einen Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichtes können auch Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt wurde, wählen. Aber sie fehlen im Wählerverzeichnis.Sie sind wahlberechtigt, aber fehlen im Wählerverzeichnis: Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat durch einen Eilentscheid den Weg frei gemacht zur Europawahl - nötig ist aber ein Einspruch bis 10. Mai.