Zentraler Sozial-Dienst

Der Zentrale Sozial-Dienst vom Wittekindshof
berät und unterstützt

  • Menschen mit Behinderung,
  • deren Familien und
  • rechtliche Betreuer und rechtliche Betreuerinnen.

Sie bekommen beim Zentralen Sozial-Dienst
zum Beispiel

  • Beratung zu den vielen Angeboten vom Wittekindshof,
  • Hilfe im Gesamt-Plan-Verfahren mit den Hilfe-Zahlern,
  • Hilfe bei Veränderungen durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz,
    kurz BTHG.

Das Gesamt-Plan-Verfahren

Im Wittekindshof gibt es schon lange einen Plan für jede Person:
die Teilhabe-Planung.

In der Teilhabe-Planung geht es um
Ihre Wünsche und Ihre persönlichen Hilfen.

Zum Beispiel:
Lernen, alleine Bus zu fahren
oder ein Bastel-Angebot zu besuchen.

Jetzt gibt es eine neue Planung mit Ihren Hilfe-Zahlern.
Der neue Plan heißt Gesamt-Plan.
Sie planen Ihre Hilfe gemeinsam mit Ihren Hilfe-Zahlern.
Der neue Plan ist wichtig für Menschen,
die noch keine Hilfe bekommen.
Oder wenn sich die Hilfe verändern soll.

Der neue Gesamt-Plan: kurz erklärt

Sie bekommen viel Hilfe bei dem Plan.

Ihr Betreuer und die Mitarbeiter vom Wittekindshof
helfen Ihnen bei den Änderungen.
Sie bekommen Begleitung bei den vielen Schritten für den Plan.

Es gibt viele Beratungs-Stellen.
Sie bekommen viele Informationen
in den Beratungs-Stellen.

Sie bekommen noch keine Hilfe?

Sie bekommen Beratung im Wittekindshof oder in Teilhabe-Beratungs-Stellen:
Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratungs-Stellen, kurz EUTB.
Die Beratungs-Stellen beraten über viele Hilfe-Erbringer,
zum Beispiel Wittekindshof und Lebenshilfe.
Die Beratungs-Stellen arbeiten unabhängig und erbringen Hilfe selbst.

In den Beratungs-Stellen arbeiten auch Menschen mit Behinderung.
Eine Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe finden Sie unter
www.teilhabeberatung.de
Die Beratung ist für Sie kosten-frei.

Sie bekommen bereits Hilfe vom Wittekindshof?

Ihre Mitarbeiter helfen Ihnen bei den Schritten für den Plan.
Sprechen Sie die Mitarbeiter an.

Bei Fragen hilft Ihnen auch der Zentrale Sozial-Dienst vom Wittekindshof, kurz ZSD.
Der ZSD hilft bei schweren Anträgen
und vielen anderen Themen.

Die Aufgaben vom ZSD sind:

  • Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Betreuer,
  • Beratung zu den vielen Angeboten vom Wittekindshof,
  • Hilfe im Gesamt-Plan-Verfahren mit den Hilfe-Zahlern,
  • Hilfe für Menschen mit Behinderung, damit der Hilfe-Zahler die nötigen Hilfen bezahlt,
  • Zusammen-Arbeit mit allen Bereichen vom Wittekindshof.

Sie brauchen persönliche Hilfe?
Sie bekommen schon Hilfe vom Wittekindshof
und leben in einer Wohn-Gruppe?
Sie bekommen schon Hilfe und brauchen jetzt eine andere Hilfe?
Dann schreiben Sie einen Antrag an einen Hilfe-Zahler.

Zum Beispiel: an den LWL oder LVR.
Ein Antrag ist ein Brief.

In dem Brief schreiben Sie: Ich brauche Hilfe.

Ihr Betreuer hilft Ihnen bei dem Antrag.
Sie bekommen auch Hilfe vom Zentralen Sozial-Dienst vom Wittekindshof.
Für den Brief brauchen Sie vieles:

  • eine Erlaubnis zur Weiter-Gabe Ihrer Daten,
  • Informationen von Ihrem Haus-Arzt,
  • einen Antrag für Geld zum Leben.

Erlaubnis zur Weiter-Gabe Ihrer Daten:

Der Hilfe-Zahler benötigt Daten von Ihnen.
Daten sind zum Beispiel:
Ihr Geburts-Tag und
Informationen zu Ihrer Gesundheit.

Sie müssen unterschreiben:
Andere Personen dürfen über meine Daten sprechen.

Informationen von Ihrem Haus-Arzt:

  • Der Hilfe-Zahler benötigt viele Informationen über Ihre Gesundheit.
  • Ihr Haus-Arzt muss dafür ein Schreiben ausfüllen.
  • In dem Schreiben steht zum Beispiel:
  • Welche Behinderung haben Sie?
  • Welche Krankheiten haben Sie?
  • Welche Therapien bekommen Sie?
     

Antrag für Geld zum Leben:

Sie bekommen Geld zum Leben,
wenn Sie zu wenig verdienen.

Geld zum Leben ist zum Beispiel
Essen, Miete und Kleidung.
Das Geld bezahlt das Sozial-Amt.
Haben Sie einen Antrag auf Geld zum Leben gestellt?
Haben Sie einen Brief vom Sozial-Amt bekommen?
Den Brief braucht der Hilfe-Zahler für die persönliche Hilfe.

Sie haben einen Antrag auf Hilfe gestellt?
Eine gute Vorbereitung ist wichtig.
Schreiben Sie Ihre Wünsche und nötige Hilfen auf.
Sie bekommen nur die Hilfen,
die Sie dem Hilfe-Zahler sagen.

Der Hilfe-Zahler schickt Ihnen vielleicht eine Einladung zum Gespräch.
In dem Gespräch prüft der Hilfe-Zahler,
welche Hilfen Sie brauchen.
Die Prüfung heißt Bedarfs-Ermittlung.
Das bedeutet:
Der Hilfe-Zahler prüft,
welche Hilfen Sie wirklich brauchen.
Die Prüfung ist in den Bundes-Ländern verschieden.
In NRW heißt die Prüfung Bedarfs-Ermittlungs-Instrument für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz BEI_NRW.

Ihr Betreuer und die Mitarbeiter vom Wittekindshof helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
Schreiben Sie Ihre Wünsche und Hilfen auf, die Sie brauchen.

Beispiel-Fragen sind:

Fragen zu Ihren Wünschen und Zielen:

  • Wie und wo wollen Sie leben?
  • Wie wollen Sie den Tag gestalten?
  • Was wollen Sie arbeiten?
  • Was wollen Sie in Ihrer Frei-Zeit machen?

Fragen zu Ihrem Leben und zu dem was Ihnen wichtig ist:

  • Brauchen Sie Hilfe beim Lesen oder Rechnen?
  • Wie gehen Sie mit Problemen um?
  • Brauchen Sie Hilfe, wenn Sie mit Anderen reden?
  • Brauchen Sie Hilfs-Mittel, zum Beispiel einen Sprach-Computer?
  • Brauchen Sie Hilfe, wenn Sie unterwegs sind?
  • Brauchen Sie Hilfe beim Waschen oder Duschen?
  • Brauchen Sie Hilfe bei medizinischen Fragen?
  • Brauchen Sie Hilfe beim Einkaufen oder Kochen?
  • Brauchen Sie Hilfe bei Angeboten für die Frei-Zeit?

Es ist sehr wichtig, dass Sie hier erklären:
Was brauche ich für ein gutes Leben?

Ihr Betreuer oder Angehöriger begleitet Sie zum Gespräch.
Eine weitere Vertrauens-Person kann Sie zum Gespräch begleiten.
Zum Beispiel ein Mitarbeiter vom Wittekindshof.
Die Vertrauens-Person kann helfen,

  • dass Sie sich sicher fühlen,
  • dass alle Sie verstehen,
  • dass Ihre Wünsche richtig aufgeschrieben werden.

Im Gespräch sagen Sie Ihre Wünsche und Hilfen.
Ihnen werden viele Fragen gestellt.
Sie bekommen nur die Hilfen, die Sie in dem Gespräch sagen.

Sie haben sich bereits zu einem Gespräch
mit dem Hilfe-Zahler getroffen?

Manche bekommen eine Einladung für ein 2. Gespräch.
Manchmal ist kein 2. Gespräch notwendig.

Das 2. Gespräch heißt: Gesamt-Plan-Konferenz.
Alle Hilfe-Zahler für Ihre Hilfen sind bei dem Gespräch dabei.
Zum Beispiel:

  • ein Mitarbeiter vom LWL,
  • ein Mitarbeiter von der Pflege-Kasse,
  • Ihr Betreuer,
  • eine Vertrauens-Person, zum Beispiel ein Mitarbeiter vom Wittekindshof.

Im 2. Gespräch entscheiden die Hilfe-Zahler,
welche Hilfen Sie bekommen,
wieviel Hilfen Sie bekommen.

Sie entscheiden, wer Ihnen hilft,
zum Beispiel der Wittekindshof.

Vor dem Gespräch werden Sie gefragt:
Sind Sie einverstanden mit dem 2. Gespräch?
Sie sagen Ja: Dann kommen alle zum Gespräch.
Sie sagen Nein: Dann gibt es kein weiteres Gespräch.

Ihre Gespräche mit dem Hilfe-Zahler sind zu Ende?
Der Hilfe-Zahler schreibt einen Gesamt-Plan.
Im Gesamt-Plan stehen alle Ergebnisse aus den vielen Schritten.
Zum Beispiel:

  • Welche Hilfen wünschen Sie sich?
  • Welche Hilfen bekommen Sie?
  • Wie erreichen Sie Ihre Ziele?
  • Wann werden Ihre Hilfen wieder überprüft?

Sie bekommen den Gesamt-Plan vom Hilfe-Zahler.
Sie prüfen den Gesamt-Plan.
Ihr Betreuer und Ihre Vertrauens-Person helfen Ihnen dabei.

Alles ist richtig?
Dann bekommen Sie die Hilfen.

Etwas ist falsch?
Dann müssen Sie den Hilfe-Zahler anrufen
oder einen Brief schreiben.
Das nennt man Wider-Spruch.

Einige Zeit nach dem Gesamt-Plan bekommen Sie einen Brief.
Im Brief stehen alle Hilfen.
Der Brief heißt Leistungs-Bescheid.

Ihre Hilfen werden spätestens nach 2 Jahren überprüft:

  • Passen alle Hilfen noch?
  • Benötigen Sie mehr Hilfen?
  • Benötigen Sie weniger Hilfen?

Kontakt

Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Hamm und Kreis WarendorfRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für Herne und OberhausenRegion Rhein-Ruhr
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Ostwestfalen
Zentraler Sozialdienst (ZSD) für die Region Westliches Münsterland