Besuche weiter möglich, aber mit FFP2-Maske

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Symbolbild: Ein gezeichnetes Gesicht trägt eine FFP2-Maske

Besuche in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, zu denen auch die Wittekindshofer Wohnhäuser gehören, sind auch nach der neuesten Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 16. Dezember 2020) weiterhin möglich.

Allerdings ist es laut aktueller Verordnung erforderlich, dass zusätzlich zu den Mitarbeitenden nun auch Besucherinnen und Besucher FFP2-Masken tragen. Zudem gilt es, die von den entsprechenden Wohnbereichen erarbeiteten und mit den Gesundheitsämtern abgestimmten Besuchskonzepte umzusetzen sowie die bekannten vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz einzuhalten.

Für eine bessere Koordination in den Wohnbereichen, bittet die Diakonischen Stiftung Wittekindshof Besucher und Besucherinnen, sich im Vorfeld in den Wohnhäusern anzumelden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartner vor Ort. Diese beantworten Fragen im Vorfeld und geben Ihnen nähere Informationen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gemeinsam können wir den Eintrag von Coronaviren erschweren und Menschen mit Behinderung, Mitarbeitende sowie Sie als Besucherinnen und Besucher schützen.