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Der Wittekindshof bietet stationär unterstütztes Wohnen für Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen jeden Alters an. Außer der grundsätzlichen Trennung des Kinder und Jugendbereiches vom Erwachsenenwohnbereich sind die Wohngruppen altersgemischt. Auch wer das Rentenalter erreicht hat, kann in der Regel in seiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben.
Neben Wohngruppen, in denen in der Regel sechs bis 12 Personen leben, bietet der Wittekindshof stationär unterstütztes Wohnen in kleinen Wohngemeinschaften, Doppel- und Einzelappartements einschließlich Paarwohnen an. In Neubauten werden nach Vorgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und der Heimmindestbauverordnung ausschließlich Einzelzimmer gebaut.
Nach dem Grundsatz „soviel Selbständigkeit wie möglich und soviel Unterstützung wie nötig" kann das stationär unterstützte Wohnen ganz unschiedliche Formen annehmen.
Die einen leben in relativ selbständigen Wohngemeinschaften. Sie können telefonisch jederzeit Mitarbeitende erreichen, die jedoch nur stundenweise in der Wohngemeinschaft anzutreffen sind. Dementsprechend müssen die Bewohnerinnen und Bewohner viele Herausforderungen des Alltags selbständig bewältigen. In der Regel haben diese Frauen und Männer zuvor in anderen Wohngruppen gelebt, in denen sie genau diese Selbständigkeit eingeübt und trainiert haben. Durch dieses differenziertes Wohnangebot werden fließende Übergänge vom Stationären ins Ambulant Unterstützte Wohnen geschaffen.
Das Wohnangebot des Wittekindshofes umfasst auf der anderen Seite aber auch sehr enge Betreuungssituationen mit umfassender Assistenz rund um die Uhr in allen Lebenslagen. Umfassende medizinische und pflegerische Betreuung ist in vielen Wohnbereichen möglich. Besonders spezialisiert auf Frauen und Männer mit hohem pflegerischem und medizinischem Betreuungsbedarf haben sich die Wohnbereiche Bethanien und Langenhagen auf dem Wittekindshofer Gründungsgelände, die durch den integrierten medizinischen Dienst auch regelmäßig mehrmals täglich Hausbesuche durch den Arzt anbieten können.
Ebenfalls Tag und Nacht auf eine sehr enge Betreuung angewiesen sind Menschen mit geistigen Behinderungen und zusätzlichen psychiatrischen Erkrankungen und Behinderungen. Aufgrund ihres Verhaltens haben sie einen hohen psychosozialen Unterstützungsbedarf, auf den viele Wittekindshofer Wohnbereiche eingestellt sind.
Neben vielen heterogenen Wohngemeinschaften und -gruppen gibt es spezialisierte Wohngruppen, z. B. nur für Menschen mit Prader-Willi-Syndrom oder nur für ältere männliche Jugendliche, die ihre Selbständigkeit trainieren, um sich auf das Ambulant Unterstützte Wohnen vorzubereiten. Im Heilpädagogischen Intensivbereich leben Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten und daraus resultierenden hohen Integrationsbedarf im sozialen Bereich. Auch wenn diese spezialisierten Wohngruppen einheitliche Aufnahmekriterien aufweisen, wird der Alltag durch die Individualität der Bewohnerinnen und Bewohner geprägt, die ganz unterschiedliche Charaktere, Wünsche und Fähigkeiten haben.
Bei der Auswahl des passenden Wohnangebotes spielen viele individuelle Faktoren und Wünsche eine Rolle, die im gemeinsamen Gespräch geklärt werden. Um das Zusammenleben zu erleichtern, wird bei Neuaufnahmen und Umzügen darauf geachtet, dass in einer Wohngemeinschaft möglichst Menschen mit ähnlichen Bedürfnissen und Vorlieben zusammenleben. Nicht selten haben sie dabei jedoch unterschiedliche Fähigkeiten und Möglichkeiten, so dass sie sich gegenseitig unterstützen und ergänzen können. Das stärkt auf der einen Seite das Selbstbewusstsein derer, die sich mit ihren Fähigkeiten einbringen können. Auf der anderen Seite profitieren Bewohnerinnen und Bewohner davon, dass sie Aufmerksamkeit und Unterstützung nicht nur von professionellen Begleitern, sondern auch von Mitbewohnern bekommen. Diese Prozesse, die in vielen Familien zum Alltag gehören, werden von pädagogischen und psychologischen Fachkräften begleitet, um einseitige Rollenfestlegungen oder Überforderungen zu vermeiden.
Das stationär unterstützte Wohnen erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe. Für Personen aus Westfalen und Lippe übernimmt in der Regel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Kosten. Bei höherem Einkommen oder vorhandenem Vermögen müssen sich, so wie es im Bereich der Sozialhilfe üblich ist, Menschen mit Behinderungen und seine nächsten Angehörigen an den Kosten beteiligen. Für Personen aus dem Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. In Einzelfällen übernehmen auch die entsprechenden Sozialhilfeträger der anderen Bundesländer die Kosten für das stationäre Wohnen.
Die Mitarbeitenden der Aufnahmekoordination unterstützen und beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen beispielsweise bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen und Bescheide. Personen aus Westfalen und Lippe helfen sie auf Wunsch bei der Vorbereitung des allgemein üblichen individuellen Hilfeplangespräches in der Clearingstelle, an dem verschiedene fachkundige Personen, die Antragstellerin oder der Antragsteller und auf Wunsch eine von ihr/ihm ernannte Vertrauensperson teilnehmen und in dem verbindlich Art und Umfang der Eingliederungshilfe festgelegt werden.
Die Mitarbeitenden der Aufnahmekoordination stehen aber auch für erste unverbindliche Informations- und Beratungsgespräche zur Verfügung, da die Entscheidung für einen Umzug in ein Wohnhaus oft nicht leicht ist und mit einem manchmal jahrelangen Klärungs- und Entscheidungsprozess verbunden ist. Hilfreich kann in dieser Phase manchmal der Besuch in einem Wohnhaus sein, der nach entsprechender Voranmeldung über die Aufnahmekoordination oder den Besucherdienst möglich ist.