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Sie sind hier: Startseite › Wohnen für Erwachsene › Vielfalt im Stationär Unterstützten Wohnen › Fachlicher Hintergrund: Individuelle Betreuung und größtmögliche Selbständigkeit
Um den unterschiedlichen Unterstützungsanforderungen gerecht werden zu können, arbeiten in den Wohngruppenteams in der Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fachqualifikationen im pädagogischen und pflegerischen Bereich in interdisziplinären Teams zusammen. Im Wohnbereich erfolgt die Betreuung nach dem Bezugspersonensystem, das die individuelle Betreuung sowie den Aufbau und die Pflege einer vertrauensvollen intensiven Beziehung unterstützen soll.
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Behinderungen so selbständig wie möglich leben sollen und soviel Unterstützung und Hilfe wie nötig erhalten sollen. Selbständigkeit besteht für die eine Person darin, ein frisch geschmiertes und kleingeschnittenes Brot ohne weitere Hilfe alleine zu essen. Andere erleben Selbständigkeit, wenn sie nur noch Hilfe beim Rechnen für den geplanten Wocheneinkauf in Anspruch nehmen müssen. Auch die Unterstützung bei einem gesundheitsfördernden Lebensstil kann individuell sehr unterschiedlich aussehen. Für Menschen, die sich selbst kaum bewegen können, nehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren, Thrombosen, Verstopfung und Lungenentzündungen einen wichtigen Stellenwert ein. Bei anderen Personengruppen stehen Kurse zur gesunden Ernährung und regelmäßige Bewegungsangebote im Mittelpunkt.
Damit bei der nötigen Alltagsunterstützung (z.B. bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen) und den pflegerischen Behandlungen und Maßnahmen weitere individuelle Bedürfnisse nicht zu kurz kommen, wird für alle eine individuelle Betreuungsplanung erstellt, an der neben den Angehörigen auch Mitarbeitende aus den Bereichen Schule, Arbeit, Tagesstruktur, Therapie, Medizin und psychologischer Fachdienst beteiligt werden können. Die Wünsche und Vorlieben des geistig behinderten Menschen sollen dabei auch dann in die Planungen einfließen, wenn er oder sie sie nicht mit Worten, Gesten oder Mimik zeigen kann. Alle an der Betreuungsplanung beteiligten Personen tragen in diesen Fällen eine besonders hohe Verantwortung, weil durch ihre Wahrnehmungsfähigkeit und ihr Einfühlungsvermögen, durch aufmerksame Beobachtung über einen längeren Zeitraum und in verschiedenen Lebenslagen die Wünsche des schwerstbehinderten Menschen wahrgenommen werden müssen. In die Betreuungsplanung fließt die individuelle Lebensgeschichte ebenso ein wie angestrebte Zukunftsperspektiven.
In der individuellen Betreuungsplanung kann beispielsweise ein regelmäßiges kinästhetisches Angebot festgelegt werden, um vorhandene Freude an Bewegung zu ermöglichen. Bei anderen Personen kann die Betreuungsplanung auch ein Entspannungsbad, Einkaufen, gemeinsames Kochen oder das tägliche Üben, den Reißverschluss an der Jacke zu schließen, umfassen. In regelmäßigen Abständen wird die Betreuungsplanung überprüft und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Betreuungsplanung ist Teil des Qualitätsmanagements und erfolgt im Rahmen des GBM-Verfahrens (Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen) und dem ihm zugrunde liegenden heilpädagogischen Modell und der Erhebung des individuellen Hilfebedarfs.