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Ebenso wie die meisten anderen Menschen haben auch Menschen mit Behinderungen den Wunsch, auch dann zu Hause sein zu können, wenn sie spüren, dass ihre Kräfte schwinden und sie sterben müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen auch mit hohem persönlichem Einsatz, die Betreuung so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung in der Wohngruppe zu ermöglichen. Krankenhausaufenthalte sollen so kurz wie möglich sein und werden durch Besuche begleitet. Der Umzug in ein anderes Haus kommt nur dann in Frage, wenn eine angemessene Versorgung z.B. mit einer verlässlichen Schmerztherapie oder mit Sauerstoff im bisherigen Wohnumfeld nicht gewährleistet werden kann.
Wenn ein Bewohner oder eine Bewohnerin gestorben ist, findet eine Aussegnung mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, Mitarbeitenden und anderen Personen, denen der oder die Gestorbene am Herzen gelegen hat, statt. Diese Aussegnung wird auch dann gestaltet, wenn jemand im Krankenhaus gestorben ist. Trauerfeier und die Beisetzung sind je nach Wunsch der Angehörigen in der Wittekindshofer Erlöserkirche und auf dem Wittekindshofer Friedhof, in den jeweiligen Ortskirchengemeinden zum Beispiel in Gronau oder nach einer Überführung in der Heimatgemeinde möglich. Als Hilfestellung und Anregung hat der Arbeitskreis Ethik der Diakonischen Brüder- und Schwesternschaft Wittekindshof einen Leitfaden und eine Orientierungshilfe für „Sterbebegleitung und Lebensbeistand" erarbeitet.