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Der Wittekindshof setzt sich strukturell und individuell dafür ein, den Grundsatz „ambulant vor stationär" umzusetzen. Aufgrund einer eng begrenzten Anzahl von Fachleistungsstunden konnten anfänglich nur Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf das Ambulant Unterstützte Wohnen nutzen. Durch entsprechende Verhandlungen können mittlerweile auch Menschen mit stärkeren Beeinträchtigungen und höherem Unterstützungbedarf mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung oder in einer privaten Wohngemeinschaft wohnen.
Durch eine Ambulante Wohnschule und durch gezielte Förderung der Selbständigkeit im stationären Bereich wird das Ambulant Unterstützte Wohnen vorbereitet. Durch Trainingswohnen oder stationäres Einzelwohnen werden zusätzlich fließende Übergänge geschaffen. So können auch Menschen, die jahrzehntelang stationär betreut wurden, in die eigene Wohnung oder eine private Wohngemeinschaft umziehen. Nur in sehr wenigen Einzelfällen mussten Menschen aus dem ambulanten Wohnen wegen Überforderungen ins stationäre Wohnen zurückkehren.
Der Umzug in das Ambulant Unterstütztes Wohnen ist auch direkt aus dem Elternhaus möglich oder kann von Personen in Anspruch genommen werden, die bisher ohne Unterstützung in der eigenen Wohnung gelebt haben.
Der Wittekindshof bietet Ambulant Unterstütztes Wohnen für Frauen und Männer mit geistiger und/oder psychischer Behinderung in folgenden Kreisen und kreisfreien Städten an:
Es ist eine selbständige Wohnform in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Die ambulante Unterstützung erfolgt stundenweise in den Lebensbereichen, die (noch) nicht alleine bewältigt werden können. Dazu gehören: