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Komplexleistung bietet optimale Förderung und erspart Eltern zusätzliche Wege
Kreis Minden-Lübbecke/ Bad Oeynhausen (AM). „Je früher wir Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern die Hilfe ermöglichen, die sie brauchen, desto besser ist es für ihre persönliche Entwicklung. Mit der Interdisziplinären Frühförderung wollen wir Fachleute über ihr eigenes Gebiet hinaus vernetzen zum Wohl junger Familien," sagte Landrat Dr. Ralf Niermann anlässlich der offiziellen Vertragsunterzeichnung zur Interdisziplinären Frühförderung zwischen den Krankenkassen-/verbänden Westfalen-Lippe, dem Kreis Minden-Lübbecke und der Diakonischen Stiftung Wittekindshof.
Bereits seit April 2009 bietet der Wittekindshof im Kreis Minden-Lübbecke die Interdisziplinäre Frühförderung an. „Wir unterstützen Kinder und ihre Bezugspersonen, damit sich aus Auffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen keine Behinderungen entwickeln. Es gibt Kinder, denen man bei der Einschulung nicht mehr anmerkt, dass ihr Start ins Leben sehr schwierig war. Anderen Mädchen und Jungen wollen wir helfen trotz ihrer Behinderung möglichst viel Selbständigkeit zu erlernen und ein glückliches und zufriedenes Leben zu führen", berichtete Diakon Reiner Breder, der als Ressortleiter im Wittekindshof für die medizinischen, therapeutischen, pädagogischen und psychologischen Fachdienste verantwortlich ist.
Wie wichtig die vernetzte Zusammenarbeit dieser verschiedenen Fachdisziplinen ist, erlebt der Wittekindshof seit vielen Jahren bei der stationären Betreuung von Menschen jeden Alters mit Behinderungen. „Wenn Ärzte, Therapeuten, Psychologen und Pädagogen direkt miteinander reden und gemeinsame Förder- und Behandlungspläne erarbeiten, wie es in der Interdisziplinären Frühförderung vorgesehen ist, erreichen wir viel mehr als wenn die Experten nur nebeneinander her arbeiten", betonte der Wittekindshofer Vorstand, Dieter Hakenberg, der im neuen Modell auch eine deutliche Entlastung der Familien erkennt, weil sie nicht ständig mit ihrem Kind zu verschiedenen Experten fahren müssen, sondern Leistungen wie aus einer Hand erhalten.
Ulrike Schröder, Vertreterin der westfälisch-lippischen Krankenkassen-/verbände aus Dortmund, erinnerte daran, dass es zwar schon seit 2001 eine gesetzliche Grundlage für die Interdisziplinäre Frühförderung gibt, aber die Umsetzung bundesweit oft auf größte Probleme stößt. „Nordrhein-Westfalen hat eine Vorreiterrolle. NRW hat als erstes Bundesland eine Landesrahmenempfehlung (01.04.2005) auf den Weg gebracht und dadurch eine Vorreiterrolle eingenommen. Nach Dortmund, Gütersloh und Steinfurt war der Kreis Minden-Lübbecke die vierte Kommune, in der die Interdisziplinäre Frühförderung umgesetzt wurde", erklärte Ulrike Schröder, die überzeugt ist, dass Jungen und Mädchen mit Behinderungen oder die von Behinderung bedroht sind von der Geburt bis zur Einschulung so die optimale Förderung erhalten, in die die Eltern einbezogen werden, damit sie ihre Kinder auch im Alltag unterstützen können.
Maßgeblich am Zustandekommen der Vertragsunterzeichnung beteiligt war Hans-Joerg Deichholz, Sozialdezernent des Kreises Minden Lübbecke. „Wir haben eine Lösung gefunden, um Leistungen, die in drei verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt sind, zu einer Komplexleistung zu verbinden und gemeinsam zu finanzieren. Das ist etwas ganz Neues, aber eröffnet Chancen, die wir den Menschen in unserem Kreis möglichst ortnah anbieten wollen. Wir freuen uns, dass der Wittekindshof seine langjährigen Erfahrungen in der stationären Förderung jetzt auch ambulant den Menschen in der Region anbietet und neben dem Therapiezentrum in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen einen zweiten Standort im Norden plant, um den Bürgerinnen und Bürgern in Espelkamp, Rahden und Stemwede entgegen zu kommen."
An der Vertragsunterzeichnung beteiligt waren: (von rechts nach links) Dr. Ralf Niermann, Landrat Kreis Minden-Lübbecke, Reiner Breder, Ressortleiter Diakonischen Stiftung Wittekindshof, Ulrike Schröder, Vertreterin der Krankenkassen-/verbände Westfalen-Lippe, Hans-Joerg Deichholz, Sozialdezernent und leitender Kreisrechtsdirektor des Kreises Minden Lübbecke, Dr. Dietlinde Röske, Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke, Dieter Hakenberg, Kaufmännischer Vorstand, Diakonischen Stiftung Wittekindshof, Wolfgang Backs, Amtsleiter Sozialamt Kreis Minden-Lübbecke (Foto: Sebastian Sieg, Kreis Minden-Lübbecke).
Interdisziplinäre Frühförderung
Die Interdisziplinäre Frühförderung richtet sich an Säuglinge und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und aufgrund einer oder mehrerer Erkrankungen heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Behandlungsbedarf benötigen.
Wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, bieten erfahrene Fachkräfte des Wittekindshofes eine kostenlose Erstberatung an. Wenn heilpädagogische Maßnahmen oder medizinisch-therapeutische Maßnahmen (Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) nicht ausreichen, um ein Kind mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderung zu fördern, dann können Eltern die Komplexleistung Interdisziplinäre Frühförderung beantragen. Die Eltern wenden sich zunächst an den behandelnden Kinderarzt. Er stellt ein Rezept über die "Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung" aus. Mit dieser Verordnung wenden sich die Eltern an eine Frühförderstelle oder auch an den jugendärztlichen Dienst des Kreises Minden-Lübbecke wenden.
Daraufhin erfolgt in eine Interdisziplinäre Diagnostik, d. h. es finden eine medizinische und eine pädagogisch-psychologische Untersuchung statt. Im Kreis Minden-Lübbecke findet zunächst in allen Fällen eine medizinische Untersuchung -die sogenannte Eingangsdiagnostik- durch den jugendärztlichen Dienst beim Gesundheitsamt statt. Daran schließen sich ggf. weitere Untersuchungen an um den komplexen Bedarf des Kindes mit dem Blick aus allen Fachrichtungen sicherzustellen. Bei Bedarf werden auch andere Fachgruppen (z. B. Logopädie, Krankengymnastik) hinzugezogen. Die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik dient dazu, den konkreten Behandlungsbedarf des Kindes zu ermitteln.
Die Ergebnisse werden in einem interdisziplinären Fallgespräch erörtert und in einem abgestimmten Förder- und Behandlungsplan schriftlich festgehalten. In regelmäßigen Fallgesprächen tauschen sich die beteiligten Therapeuten, Pädagogen, Psychologen und Ärzte über die Entwicklung des einzelnen Kindes aus, um so die Behandlung und Fördermaßnahme optimal aufeinander abzustimmen.
Der Kreis Minden-Lübbecke und die jeweils zuständige Krankenkasse tragen sowohl die Kosten für die Diagnostik und die Förderung im Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung. Zuzahlungen der Eltern sind nicht erforderlich.
Die Frühförderstelle Wittekindshof bietet:
Eingangsdiagnostik
Die Aufgaben der Ärztin der Interdisziplinären Frühförderung sind umfassend und komplex.
Die Eingangsdiagnostik erfolgt bei einer Kinderärztin im Kinder und Jugendgesundheitsdienst, des Gesundheitsamtes. Neben der Feststellung des Entwicklungsstandes mit standardisierten Testverfahren erfolgen Gespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen. Die gesamte Vorgeschichte des Kindes und der Familie wird berichtet. Der Verlauf der bisherigen motorischen, geistigen, sprachlichen und emotionalen Entwicklung des Kindes wird betrachtet. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob eine weitere Abklärung einer möglichen Ursache der Entwicklungsstörung erfolgen sollte. Die Einbeziehung bereits vorhandener medizinischer Befunde und Untersuchungsergebnisse, in die schon vorhandene Diagnostik, ist ebenfalls eine ärztliche Aufgabe der Eingangsdiagnostik. Die Ergebnisse der Eingangsdiagnostik werden im Förder- und Behandlungsplan zusammen gestellt und münden in eine Therapieempfehlung für das behinderte oder von Behinderung bedrohte Kind. Ihren Antrag auf Interdisziplinäre Frühförderung können die Eltern in einer Frühförderstelle, im Sozialamt oder im Gesundheitsamt stellen. Die Untersuchung der Kinder, die einen Antrag auf Interdisziplinäre Frühförderung gestellt haben, erfolgt im Gesundheitsamt.
Diakonische Stiftung Wittekindshof
Therapeutische Dienste
Interdisziplinäre Frühförderung
Dr. Klevinghaus-Straße 17
32549 Bad Oeynhausen
Tel.: (0 57 34) 61-22 50