Direkt zum Hauptmenü, zum Inhalt.
Sie sind hier: Startseite › Presse und Materialien › Pressemitteilungen › Fachtagung „Fix fixiert?“
(v.l.) Professor Dr. Doris Bredthauer, Dr. Konrad Peter, Diakon Dietmar Struck, Professor Dr. Udo Schneider, Professor Dr. Dierk Starnitzke, Prof. Dr. Karl-Dieter Pardey, Stephan Buschkämper
Bad Oeynhausen (ks) Mit freiheitsbegrenzenden Maßnahmen beschäftigten sich am Freitag, 16. April 2010, rund 140 Fachleute unterschiedlicher Sozial-Berufe. Unter dem Titel: „Fix fixiert?" hatte die Diakonische Stiftung Wittekindshof gemeinsam mit dem Evangelischen Betreuungsverein Bad Oeynhausen zu einer Fachtagung ins Innovationszentrum Fennel (IZF) eingeladen. Keineswegs ein Thema ausschließlich für Fachpersonal: Rund 1,3 Millionen Menschen, so Professor Karl-Dietrich Pardey, Direktor am Amtsgericht Peine, sind derzeit konkret vom Betreuungsrecht betroffen. Das bedeutet, dass für diesen Personenkreis eine Zustimmung oder die Mitwirkung der Amtsgerichte bei Durchführung freiheitbegrenzenden Maßnahmen unbedingt erforderlich ist. Wollte man auch die Einhaltung der Freiheitsrechtsrechte aller latent betroffener - also auch der privat gepflegten Menschen in der Bundesrepublik - überprüfen und wahren, käme man auf eine geschätzte Zahl von ca. 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger.
Diese Bedeutung des Themas veranlasste den Wittekindshofer Ressortleiter Uwe Thünemann in seiner Begrüßung dazu, dringend davor zu warnen, freiheitsbegrenzende Maßnahmen zu verschweigen oder zu verstecken: „Freiheitsbegrenzende Maßnahmen sind Realität in vielen Arbeitsfeldern!" Offenheit im Umgang damit, sei, so Thünemann, die Voraussetzung, Maßnahmen der Freiheitseinschränkung zu verringern und Perspektiven zu entwickeln, die betroffenen Menschen größtmögliche Freiheit und Teilhabe ermögliche.
Dieses Plädoyer zog sich als roter Faden durch die Tagesveranstaltung: Längst nicht alle Gründe und Motive, die zur Beschränkung von Freiheitsrechten bei alten oder dementen, bei psychisch erkrankten oder behinderten Menschen führten, seien hinlänglich bekannt und fachlich und wissenschaftlich reflektiert. So verwies Professor Dr. Dierk Starnitzke in seinem Eingangsstatement darauf, dass häufig nicht klar sei, von welchem Freiheitsverständnis ausgegangen werde, wenn Freiheit begrenzt werden soll oder muss. Nach christlicher Auffassung findet ein ständiges Ringen zwischen Wollen und Vollbringen statt. In aller Regel erreichten Menschen aus eigener Kraft nicht die Ziele, die sie als gut befunden hätten. Im Gegenteil werde die angestrebte Freiheit mitunter total verfehlt. Freiheit sei deshalb letztlich Geschenk Gottes und kein menschliches Verdienst.
Über die vielfältigen Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten und jeweilige Therapieansätze informierte Privatdozent Dr. Konrad Peter, Psychologe der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. Peter führte aus, dass es kein „Aggressions-Gen" gibt, wohl aber vielfältige Gründe, die bei Menschen zu Störungen von Emotion und Gesundheit führen. Peter warb auch bei herausforderndem - also aggressivem - Verhalten für eine Kultur des Miteinander und des einander Beistehens, auch wenn dies den Mitarbeitenden vieles abverlange.
In einem engagiert vorgetragenen Plädoyer warb Professor Dr. Doris Bredthauer dafür, jede Form von Fixierung und Freiheitseinschränkung auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen. Freiheitsbeschränkung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn sie den „Einstieg in den Ausstieg" bedeutet. Die Fachärztin und Dozentin an der Fachhochschule Frankfurt führte dazu zahlreiche Erfahrungen als Ärztin an und begründete sie mit wissenschaftlichen Studien, an denen sie selbst an verantwortlicher Stelle mitgewirkt hat. Augenfällig sei ihr die Tatsache, dass in unterschiedlichen Institutionen - trotz ähnlicher Klientel - die Anwendung freiheitsbegrenzender Maßnahmen sehr unterschiedlich gehandhabt werde: Einige Häuser kämen mit wenigen Maßnahmen aus, wären in anderen Freiheitsbeschränkungen geradezu an der Tagesordnung seien. Professor Bredthauer schließt daraus, dass nicht medizinische oder therapeutische Gründe für Freiheitsentziehung ausschlaggebend sind. Ihre Begründung sind mangelhafte Organisation, der fehlende Wille und die Bereitschaft, andere Wege zu gehen oder wenigstens im Team zu bedenken.
Neben geeigneten Maßnahmen, etwa zweckmäßiger Medikamentierung, die durch Fachpersonal zu verantworten sind, gäbe es eine ganze Reihe - auch kostengünstiger - Hilfen um kranken und traumatisierten Menschen das Leben zu erleichtern. Bredthauer nannte dabei niedrige Betten, um die Verletzungsgefahr bei Stürzen zu mindern und technische Hilfsmittel, die Gefahren anzeigen. Selbst preiswerte Anti-Rutsch-Socken, könnten unter Umständen hilfreich sein. Dies alles müsse im Einzelfall erwogen und die Kostenübernahme gegebenenfalls gerichtlich erstritten werden. Bredthauer warb dafür, in gewissem Umfange auch Verletzungsrisiken in Kauf zu nehmen. Besser als gravierende Freiheitsbeschränkungen seien die Alternativen auf jeden Fall!
Wer sich eindeutige Festlegungen von Seiten der Rechtssystematik erhofft hatte, wurde von Professor Dr. Karl-Dieter Pardey, eines besseren belehrt: 800 Amtsgerichte, so der Jurist aus Peine, seien in der Bundesrepublik für die Außenkontrolle des Betreuungsrechtes zuständig. Sie hätten dafür vom Gesetzgeber einen unpräzisen Rahmen an die Hand bekommen, den sie nun nach besten Kräften und viel Ermessensspielraum zu füllen hätten. Pardey sieht darin aber auch Chancen: Ihre Befugnisse eröffneten den zuständigen Juristen manche Freiräume. Diese gelte es gemeinsam mit rechtlichen Betreuern und den Fachleuten aus Institutionen zu nutzen. Die zuständigen Juristen hätten die Möglichkeit, die Beteiligten im konkreten Fall kennen zu lernen, wo möglich mit ihnen zu reden oder ihre Wünsche zu ergründen und über den rechtlichen Rahmen hinaus auch Empfehlungen auszusprechen.
Dass jeder konkrete Fall - und jede einzelne Person - besondere Überlegungen und Entscheidungen bedarf, verdeutlichte Professor Dr. Udo Schneider, Chefarzt für Psychiatrie der Kliniken im Mühlenkreis. Er nahm anhand konkreter Beispiele das Auditorium mit hinein in die Komplexität von Aufnahmesituationen, in denen Menschen auch gegen deren Willen psychiatrisch zu behandeln sind. Auch hier sei es ideal, wenn der rechtlich gesetzte Rahmen in Absprache mehrerer Fachleute erörtert werde.
Diakon Dietmar Struck und Diplom-Psychologe Stephan Buschkämper erläuterten im abschließenden Vortrag die Herausforderung, die freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Kontext der Diakonischen Stiftung Wittekindshof bedeuten. Buschkämper hob hervor, dass es - gemessen an der Bewohnerzahl - wenige Menschen sind, für die restriktive Maßnahmen in Erwägung zu ziehen sind. Struck wiederum schilderte, dass gerade diese Menschen von den Mitarbeitenden hohe Professionalität und damit auch hohes Einfühlungsvermögen abforderten. Nur dann sei es möglich aber auch realistisch, dass beharrlich Fortschritte zum beiderseitigen Nutzen erzielt würden.
Diese ‚Kleinteiligkeiten‘ und Beharrlichkeit in der Zielverfolgung wurde in der abschließenden Podiumsdiskussion noch einmal deutlich: Fortschritte seien nur realistisch, wenn viele Menschen aus unterschiedlichen Blickwinkeln an der Konzeptionsentwicklung und ihrer Umsetzung mitwirken. Wo immer möglich, müsste dabei jedes eindeutige Signal und jede Willensäußerung der Betroffenen berücksichtigt werden. Ein Appell, der allen gilt: Denn bereits morgen kann es mich betreffen!