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Das kirchliche Amt des Diakons hat seine Wurzeln im Neuen Testament. Jesus Christus hat sich selbst als Diakonos (griech. Diener) bezeichnet (vgl. z.B. Markus 10, 45). Um die Einheit von Wort und Tat, von christlicher Liebestätigkeit und Verkündigung des Wortes Gottes sicherzustellen, wurden schon in urchristlicher Zeit Diakone im Bereich der Armenpfleger eingesetzt (Apostelgeschichte 6, 1-7).
Heute sind Diakonin und Diakon eine kirchliche Amtsbezeichnung. Im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen haben Diakoninnen und Diakone eine Doppelqualifikation: eine zweijährigen kirchlich-theologischen Ausbildung (mit Schwerpunkten im Bereich der Religionspädagogik, Seelsorge und Verkündigung) und eine staatlich anerkannte pädagogische oder pflegerische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Absolventinnen und Absolventen durch einen Vertreter der Landeskirche in das Amt der Diakonin und des Diakons eingesegnet. Sie sind in der Regel Mitglieder der Diakonischen Brüder- und Schwesternschaft Wittekindshof. Innerhalb der Wittekindshofer Mitarbeiterschaft bilden die Diakoninnen und Diakone durch ihre Doppelqualifikation eine für die Identität und Qualität der Arbeit zentrale Berufsgruppe.
Weitere Informationen Zur Ausbildung als Diakonin und Diakon im Bildungsportal Wittekindshof.