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Sie sind hier: Startseite › Der Wittekindshof › Aufarbeitung der Geschichte › Ergebnis: Exzesstaten und Subkultur der Gewalt in einer totalen Institution
Im Resümee stellen Schmuhl/Winkler fest, dass sich die Häuser des Wittekindshofes dem Typus der totalen Institution angenähert hätten: „...deren Zweck - ungeachtet der offiziellen Organisationsziele - vor allem darin besteht, den Tagesablauf einer großen Zahl von Menschen in einem geschlossenen System, auf beschränktem Raum, mit möglichst geringen materiellen und personellen Ressourcen zu steuern" (S. 208). Das Personal sei strukturell überfordert gewesen durch übergroße Gruppen von Bewohnerinnen und Bewohnern, die von viel zu wenigen, fachlich zumeist gar nicht oder unzureichend qualifizierten Mitarbeitenden betreut wurden (vgl. S. 208).
Die rekonstruierten neun Fälle von schwerer körperlicher Misshandlung oder von sexuellem Missbrauch werden als „Exzesstaten" (S. 207) eingestuft, die nicht alltäglich waren, wofür schon die Tatsache spreche, dass sie ausführlich in den Personalakten dokumentiert wurden. Die Täter seien, außer in einem Falle während des zweiten Weltkrieges, sofort aus dem Dienst entfernt und entlassen worden; Anzeigen seien jedoch nicht erstatt worden (vgl. S. 209).
Häufig vorgekommen sei hingegen „maßvolle" körperliche Züchtigung, die von Hausleitungen geduldet wurde (vgl. S. 207). Wo es keine funktionierenden internen Kontrollen gegeben habe, habe sich eine Subkultur der Gewalt verfestigt. Dazu gehörten Schläge mit der Hand, einem Kleiderbügel oder anderen Hilfsmitteln, eine strenge, lieblose und oft entwürdigende Behandlung, Isolierungen in einem „Besinnungsstübchen" und die kaum kontrollierte Gabe von Psychopharmaka zur Ruhigstellung und offenbar auch noch - trotz Verbot des Anstaltsleiters - die Anwendung von Elektroschock (vgl. S. 208). Gewalt sei vor allem von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den unteren Stufen der internen Hierarchie des Personals ausgegangen, die mit den viel zu großen Gruppen und mit den unzulänglichen räumlichen Verhältnissen nicht zurecht gekommen seien (vgl. S. 208 f.).
Die Autoren betonen, dass längst nicht alle Mitarbeitenden an der Subkultur der Gewalt teilhatten; sie weisen auf Quellen hin, die belegten, dass sie vertrauensvoll und achtsam mit den ihnen anvertrauten Kindern umgegangen seien (vgl. S. 209).
Die im dritten und vierten Kapitel beschriebenen Heimkarrieren einer Bewohnerin und eines Bewohners zeigten „wie stark der Heimkosmos noch bis in die 1960er Jahre hinein von der Außenwelt abgeschottet war" (S. 211). Aus der Sicht von Menschen wie der vorgestellten Bewohnerin und des Bewohners „stellte sich die Anstalt als ein Zwangssystem dar, das sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit hinderte, ihnen Lebenschancen vorenthielt, sie in Unmündigkeit verharren ließ" (S. 212).
Auch wenn die historische Aufarbeitung von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe erst am Anfang steht, geben die beiden Autoren eine erste Einschätzung zur Einordnung der Geschehnisse im Wittekindshof: „Die wenigen Einblicke, die wir bislang in die Welt der Heime für Menschen mit Behinderungen nehmen konnten, weisen jedoch darauf hin, dass die Formen physischer und psychischer, auch sexualisierter Gewalt, die wir für den Wittekindshof dokumentieren können, damals Gang und Gäbe waren. Nichts spricht dafür, dass es auf dem Wittekindshof schlimmer zuging als in vergleichbaren Einrichtungen." (S. 111)