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Gemäß § 139 SGB IX (Mitwirkungsverordnung) haben die behinderten Beschäftigten der Wittekindshofer Werkstätten einen Werkstattrat gewählt. Die Mitglieder des Werkstattrates haben die Aufgabe, Anregungen und Beschwerden ihrer Kolleginnen und Kollegen entgegenzunehmen und gegenüber der Werkstattleitung zu vertreten. Die Mitglieder des Werkstattrates treffen sich regelmäßig während der Arbeitszeit und werden durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen geschult.